Antwort:
Die Druckgeräte-Richtlinie beurteilt Behälter und Rohre.
Wenn ihre Maschine unter die Maschinenrichtlinie fällt, müssen Sie für ihre Druckluftbehälter erst dann die DGRL anwenden, wenn für den Behälter gilt, dass das Produkt aus Volumen und Druck größer als 200 bar l ist.
Haben Sie also z.B. einen Druckluftbehälter mit einem Maximaldruck von 12 bar und einem Volumen von 10 l, so wäre das Produkt 12 bar * 10 l = 120 bar l kleiner als 200 bar l.
In dem Fall würde eine CE-Konformitätserklärung nach MRL ausreichen. (Das gilt nur, wenn der Behälter nicht beheizt wird.)
Für Rohre müssen Sie, wenn ihre Maschine unter die MRL fällt, erst dann die Druckgeräterichtlinie anwenden, wenn ihre Rohre dicker als 100 mm sind und wenn das Produkt aus Druck (in bar) und Durchmesser des Rohres DN größer als 3500 ist. (DN ist ungefähr der Durchmesser in mm)
Wenn sie z.B. ein Rohr DN 200 haben, darf der Druck darin bis zu 17,5 bar betragen, bevor Sie die Druckgeräte-Richtlinie anwenden müssen.
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Die Fotomontage dient nur zum Illustrieren der Frage, sie zeigt in keiner Weise die richtige Antwort.
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