Antwort:
Eine Fluchtentriegelung kann nötig sein, wenn die Maschine eine Zuhaltung hat. Sie ist nötig, wenn die Schutztür hintertretbar ist, d.h. wenn es denkbar ist, dass sich jemand innerhalb der Maschine bzw. der Umzäunung der Maschine aufhält. In einem solchen Fall muss es der Person trotz Verriegelung der Maschine möglich sein, die Verriegelung aufzuheben und das Innere der Maschine schnell zu verlassen.
Anforderungen an eine Fluchtentriegelung sind:
- die Fluchtentriegelung muss einfach und mit Hand bedienbar sein
- Die Fluchtentriegelung muss so angebracht werden, dass sie nur von innen betätigt werden kann
- Die Fluchtentriegelung muss einen Stopp-Befehl erzeugen
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche und prüfen Sie sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln können Sie mich gern anschreiben.

