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Wie groß dürfen die Öffnungen der Artikelzuführung bei Verpackungsmaschinen sein

Antwort:

 

Die zu verpackenden Artikel müssen in die Verpackungsmaschine hinein. Wenn dazu ein Förderer in bzw. aus der Maschine führt, sind vergleichsweise großzügige Öffnungen erlaubt mit moderaten Sicherheitsabständen zur nächstgelegenen Gefahrenstelle.

 

  • Wenn die Öffnung höchstens 23 x 23 cm ist => 90 cm Sicherheitsabstand
  • Wenn die Öffnung höchstens 40 x 40 cm oder der waagerechte Spalt höchstens 23 cm breit ist => 1 m Sicherheitsabstand
  • Wenn die Öffnung höchstens 50 x 50 cm ist oder der waagerechter Spalt höchstens 40 cm oder der senkrechte Spalt höchstens 23 breit cm ist => 1,4 m Sicherheitsabstand

 

Außerdem kann durch Tunnel der Abstand zur Gefahrenstelle verändert werden.

 

Leider weichen die Vorgaben für Umreifungs- und Sammelpackmaschinen von diesen Angaben ab. Für Verpackungsmaschinen für vorgefertigte formstabile Packmittel muss ausdrücklich die B-Norm verwendet werden.

 

Sollten Ihnen diese Öffnungen klein erscheinen, schauen Sie mal in der B-Norm zu den Sicherheitsabständen zu Öffnungen in der Verschutzung.

 

Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche und prüfen Sie sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln schreiben Sie mich bitte an, damit wir über Ihr konkretes Problem sprechen können.

Wie groß dürfen die Öffnungen der Artikelzuführung bei Verpackungsmaschinen sein

Die Fotomontage dient nur zum Illustrieren der Frage, sie zeigt in keiner Weise die richtige Antwort.

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