Frage:
Muss in der CE-Erklärung neben der Maschinenrichtlinie auch die Niederspannungsrichtlinie mit angegeben werden?
Antwort:
Nein, die Niederspannungsrichtlinie wird von der Maschinenrichtlinie mit abgedeckt. Wenn Sie die Konformität nach Maschinenrichtlinie erklären, sind damit die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie inbegriffen. Deshalb ist es ausreichend die Maschinenrichtlinie in der CE-Erklärung anzugeben.
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Die Fotomontage dient nur zum Illustrieren der Frage, sie zeigt in keiner Weise die richtige Antwort.
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