Antwort:
Eine oben offene Schutzumhausung für Verpackungsmaschinen muss eine Höhe von mindestens 2 m haben.
Die Schutzumhausung muss evtl. höher sein, wenn eine Gefahrenstelle auf einer Höhe von über 1,40 m liegt.
Für einige spezielle Verpackungsmaschinen, nämlich für Einschlagmaschinen, Sammelpackmaschinen und Umreifungsmaschinen, gelten die 2 m nicht, hier ist die Höhe der Schutzumhausung nach der B-Norm zu gestaltet. Allerdings sind hier Schutzumhausungen, die niedriger als 1,6 m sind, verboten.
Zur B-Norm über die Höhe des Schutzzauns geht es hier.
Wenn Sie meine Antwort für Ihre Risikobeurteilung verwenden wollen, dann kaufen Sie bitte die Normenrecherche und prüfen Sie sehr genau, ob der angegebene Fall wirklich auf Ihre Maschine zutrifft. Bei Zweifeln schreiben Sie mich bitte an, damit wir über Ihr konkretes Problem sprechen können.
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Die Fotomontage dient nur zum Illustrieren der Frage, sie zeigt in keiner Weise die richtige Antwort.
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